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Tempelhofer Feld als Ökoton: Ideen auf 100 Hektar
Offene Räume, Schnittstelle Stadt: Die Jahresausstellung SORTIMENT & das Oberhafenlab der HCU Hamburg
Unheard Spaces: Wenn Landschaft zur Klangkomposition wird
Studiert, um zu bauen?
Künstler am Esstisch: Weshalb ist ein Croissant krumm?
Im Gespräch Mit Martin Hablesreiter
Architektur hören: Die „Spatial Sonic Practice“
Void is not Empty: Objekte und Analysen zu Leeräumen der Stadt
Villa weiterbauen: Studio „Building Upon Villa“
Teamgeist ahoi! Boote aus Papier im Stegreif "Paper Vessel"
Serpentine Value Chains: Hanf für einen gerechten Bausektor in Bhutan
Austausch à la carte: Das Projekt "Zukunftshungrig"
Wenn Architektur schwitzt: Das Entwurfsstudio Civic Servants II
Wiener Moderne neu gelesen: Das Studio Vienna Material Stories
Seufzende Türen und eine freche Zunge: Ars Electronica Festival 2025
Kreative Abgeschiedenheit: Sommer-Workshops in der Domaine de Boisbuchet
Frischer Wind im Baudenkmal: Palast Kiosk neu eröffnet
Global denken, lokal bauen: OMT Architects zwischen Nairobi, Berlin und Poznan
Die Kunst der Ankunft: Temporäre Haltestelle für das Roskilde Festival
Bildung auf Tour: Das Lernhaus togo
Am größten Loch Europas wandern, hören und lesen: Der Nomadische Kongress
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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