High on Low-Tech
Wie viel Technik brauchen wir?
Einfach bauen ist komplex. Hinter dem Begriff Low-Tech steckt mehr als der Verzicht auf High-Tech. Ein Blick auf wartungsarme Systeme, historische Bauweisen und die Suche nach dem richtigen Maß an Technik.
Schwellen, Schichten, Übergänge
Vamp it up! Wenn der Bestand an seiner (Außen)wirkung arbeitet
Über die Aufwertung und Neuprogrammierung von Übergängen zwischen Innen und Außen – nicht als architektonisches Lifting, sondern als planerische Verantwortung mit weitreichenden Folgen.
Craft and Care
Zum Handwerk in der akademischen Welt
Bitte anfassen: Architektur setzt voraus, mit ihrer Bausubstanz praktisch und sorgsam umzugehen – und zwar schon im Entwurf. Ein Blick auf die Rolle des Handwerks an der Schnittstelle von Lehre und Forschung.
Schnittstelle Industriedesign
Über Berührungspunkte, Praxisnähe und gelebte Interdisziplinarität
Aus dem Entwurfsstudio direkt in die Produktion? Im Industriedesign keine Seltenheit. Diese Ausgabe zeigt, wie Hochschulen praxisnah und disziplinübergreifend ausbilden.
Gräserner Nachwuchs
Stroh, Reet, Hanf und Seegras feiern Comeback
Architektur mit nachwachsenden Materialien boomt und ist dringend notwendig. Was wächst schnell nach? Gräser. Ein Blick auf das Potenzial dieser pflanzlichen Baustoffe mit langer Tradition und ihren Weg zurück in die heutige Baukultur und -industrie.
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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