Konflikträume: Eine BauNetz CAMPUS Podcast-Reihe über produktive Reibung
REISE-SNIPPETS-SPEZIAL: Hörbare Postkarten der Podcast-Alumni
Am größten Loch Europas wandern, hören und lesen: Der Nomadische Kongress
Mehr als nur Wegbereiter: Ein Hörspaziergang zu Dessaus Laubenganghäusern
Kann man Schönheit lehren? Eine Konferenz über Defizite und Chancen in der Städtebauausbildung
Initiative Schlossaneigung: Ideenaufruf für die künstlerische Umgestaltung des Humboldtforums
A4F-Ringvorlesung: Gemeinsam für die Bauwende
Grenzenüberwindende Inspiration: Die Gesprächsreihe JUXTAPOSITIONS.
Eine Platte will bleiben: Die Podcast-Serie „Häuserkampf“
Wohnungstausch und Ausfallstraßen: Die Architektursendung „Mies. Magazin“
Bewegte Bilder zu „Bestand der Dinge“: Eine Videodokumentation
Vom Publizieren und dessen Netzwerken: Die Architekturtheorietage 2023
Einen Monat des Urban Designs: Das Festival Projections, Limits and Encounters
Bestand der Dinge: Ein auditiver Rückblick
Allianzen für eine ressourcenschonende Stadt: Die LINA Konferenz 2023
Sechs Wochen, ein Symposium: Das Kollektiv CAYA zeigt, wie das geht
Exkursionen zum Anhören: Das Format „Field Trips in Public Space“
Vorhandenes im Diskurs: Die Abend-Talks unserer Sommerschule „Bestand der Dinge“
Kultureller Dialog und Austausch: Die Ausstellung Time Space Existence
Stadt vermitteln: Das Büro Poligonal
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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