„Die Lehre sollte experimentierfreudiger werden, denn für die Probleme der Klimakrise existieren noch nicht genug gebaute Lösungen.“
Parken umverteilen: Dorina Pojani über Verkehr, Feminismus und Stadtraum
„Künstlerische Medien sind für mich keine Darstellungsformen, sondern Erkenntnisinstrumente“
Atelierpraxis und universitäres Reallabor: Florian Kaiser über zirkulären Holzbau
Zwischen Küche und Stadt: Prof. Julia von Mende über Essensräume im Wandel
Der verdichtete Boden: Rosalea Monacella über Landschaft als dynamisches Gefüge
„Meine Rolle sehe ich als „Dolmetscherin“ zwischen Disziplinen: Ich übersetze technische und wissenschaftliche Daten in eine Sprache, die Gestalter*innen, Nutzer*innen oder Entscheider*innen verstehen – und umgekehrt.“
Resilienz des Spezifischen: Studio Oficina über ihre Lehre zum baulichen Bestand
„Der Klimawandel macht nicht vor Innenräumen halt. [...] Wir brauchen auch die Beiträge aus der Innenarchitektur.“
Verantwortung für die Bauwende: Judith Reitz über die Innenarchitekturlehre
Handwerk als Kulturpraxis: Christian Dummer im Gespräch
Christoph May gegen toxische Maskulinität: Warum braucht es ein „Detox Masculinity Institute“?
Sorge und Aneignung: Lisa Zander über partizipatorische Raumpraxis
Elisabeth Endres über Hitzestress und die emotionale Erfahrbarkeit von Stadtraum
Building in an Age of Discovery: Nikolaj Schultz über die Architekturdisziplin im Klimakampf
Stadtraum mit Statements: Katharina Cibulka über feministische Kunst im öffentlichen Raum
Tempel, Teestuben und Typen: Anna Weber über Räume der Migration
Soziologische Stadtforscherin: Aylin Akyildiz über Wohnbedürfnisse im Plattenbau
Analoges Vertrauen: Inge Vinck über die Skizze, das Modell und gemeinschaftliche Entwurfsprozesse
Stimme, Struktur und Storytelling: Kerstin Kuhnekath über Podcasts als vermittelndes Werkzeug
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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