Nicht bauen, sondern ernten: Wie drei Weimarer Absolventen ein Dorf produktiv machen wollen
Dem Fluss folgen: Neugestaltung des Spinnereigeländes in Ettlingen
Udo zieht ein: Wie optimist office mit positiven Geschichten gegen Privatisierung kämpft
Als Tandem entwerfen: Das KYOTO Design Lab
Wildwuchs mit System: caoscaos und der landscape-based urbanism
Stimmen aus dem West-Berliner Beton: Die Seminarreihe "Voices of the City"
Parken umverteilen: Dorina Pojani über Verkehr, Feminismus und Stadtraum
Innere Logiken weiterbauen: AIV-Schinkel-Wettbewerb 2026 entschieden
„Ahrensfelder Obstwiesen“: Stadtrand und Wohnungsbau
In Verteilerzentren und Treibhäusern: Das Research-by-Design Project EXTERIORLESS
Typologien des Tempelhofer Felds: Das Seminar Felder, Höfe, Tempel
Zukunftsszenarien für Öckerö: Das Studio „Archipelago“
Vollgut eG - Leergut adé: Wie eine Genossenschaft eine Lagerhalle neu verhandelt
Spurensuche im Bestand: Das Studio Gubener Fragmente
Wenn Architektur schwitzt: Das Entwurfsstudio Civic Servants II
Stadt von innen: Studio zur Umnutzung eines Gewerbebaus in Genf
Wiener Moderne neu gelesen: Das Studio Vienna Material Stories
Collaborate! Negotiate! Ein Urban Design-Studio für eine städteplanerische Zusammenarbeit
Serie 2025: Zukunftsbilder für den Wiederaufbau in Odessa
Almost Always Empty: Entwürfe, die einstige Häuser für Autos neu denken
Nichts mehr verpassen! Jede Woche neue Inspirationen aus der Architektur:
Die wichtigsten CAMPUS-Artikel der Woche, Themenpakete, Wettbewerbe und Jobs – der blaue Akzent in deinem Postfach. Ab und zu gibt es auch etwas zu gewinnen.
Teilen
Artikel Teilen:
Mein Abstimm-Account
Quellenangabe für diesen Artikel:
BaunetzCampus Wettbewerb
Campus Masters Teilnahme
Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
Vielen Dank für die Teilnahme!
Wir drücken die Daumen, dass Dein Projekt in die Auswahl kommt. Sobald der Wettbewerb beginnt wirst du von uns per E-Mail benachrichtigt.
Campus Masters Registrierung
Für die Abstimmung bei Campus Masters ist eine kurze Registrierung notwendig. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit dem Abstimmungscode für die aktuelle Jurierungsphase, den Du zusammen mit der registrierten E-Mail-Adresse für das Login benutzt. Zur Durchführung dieses Service werden Deine Daten gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben! Näheres erläutern die Hinweise zum Datenschutz.
Vielen Dank für die Registrierung!
Bekommst Du schon den Campus Newsletter?Wenn nicht, hier abonnieren!