Ein Parkdeck macht Platz: Das Studio „THIRD SPACE / PARKING LOT“
Einmal bananenförmig durch Europa: Das Studio Blue Banana
Drei Bühnen für Riom: Neue Spielorte für das Surses-Tal
Andere Wege zum Entwurf: Sumayya Vallys Architekturlehre
Dem Fluss folgen: Neugestaltung des Spinnereigeländes in Ettlingen
Unsichtbarer Leerstand: Das Studio Permanent Vacancy
Neue Wohnungen aus alten Wänden: Studio „Ein Ganzes aus Teilen“
kreisl Kiste: Ein Reallabor mit Programm zum Handeln
Heilende Räume brauchen Licht: Neue Konzepte für das UKM
Die Straße als Bestand: Studio Lost Highway
Im Institut wohnen: Das Studio „BACK TO THE FUTURE“
Wie viel Erhalt braucht ein Denkmal? Das Studio Höllenmaschine
Das Unfertige als gesellschaftliche Chance: Die Diplomarbeit „White Elephants“
Kollektiver Blick in die Sterne: Das Studio Cosmic Views
Praxis im Bestand als Residency: HOUSE-04 in Tokio
Räume in Bewegung: Studio „Building Upon Fitness“
Villa weiterbauen: Studio „Building Upon Villa“
Urbane Akupunktur in Wien: Die Lokale Agenda 21
Zukunftsszenarien für Öckerö: Das Studio „Archipelago“
Materialwissen zum Anfassen: Die KIT Materialbibliothek
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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