Stimmen aus dem West-Berliner Beton: Die Seminarreihe "Voices of the City"
Ein Raum zum Weiterdenken: Das h k a + lab
Void is not Empty: Objekte und Analysen zu Leeräumen der Stadt
Serpentine Value Chains: Hanf für einen gerechten Bausektor in Bhutan
Geheimnisse des Gewöhnlichen: Das Seminar „Stadt|Land“
Das unbequeme Erbe nicht ausschlagen: Das Seminar „Deutschmale“
Die App für klimabewusste Planung: Das CBE Clima Tool
Berlin-Australien Transfer: Entwürfe für ein Restitutionszentrum
Peripheral Cartographies: Für eine alternative Kartenkunde
„After Parking“: Nachverdichten ohne zu versiegeln
#BookChat: Die Zeichnung als Werkzeug
Postkoloniale Stadtplanung in der Lehre: Ein paar Fragen an Fabienne Hoelzel
Was ist Solidarität? Das Projekt „Transforming Solidarities“
Die Moderne bewahren: Objektorientierte Architekturforschung mit 3D-Scans
Zwischen Jugendherberge und Grand Hotel: Untersuchungen einer venezianischen Pension
#ToBeContinued: HerCity Weimar
Arbeiten mit dem, was da ist: Ein paar Fragen an Jan Kampshoff
Vorhandenes im Diskurs: Die Abend-Talks unserer Sommerschule „Bestand der Dinge“
Bestand der Dinge: Die Sommerschule von baunetz CAMPUS & DE/CO
Regional wirtschaften: Das Design-Studio Wood Oberpfalz
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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