Mehr als Hülle: Literatur zu klimapositiven Fassaden
Lernen durch Machen: Die October School 2025
Schutt oder Chance: Bauschuttrezyklat in Stampflehm
Vom Detail zum Modell: Praxisnahes Arbeiten mit EcoCocon
Holz hoch hinaus: Forschungsmodell für den WOODSCRAPER
Deckensysteme mit Lehm: Das Projekt „Minimal Mineral“
Studiert, um zu bauen?
Lehmbau-Experte: Forschen und Umsetzen
Im Gespräch mit Felix Hilgert
Editor's Pick: Bauen mit Lehm
Eingangs- und Ausstellungsgebäude Forum im LWL-Museum Hellerlecht in Detmold Wiederverwendetes Holz als Gestaltungselement
Baunetz Wissen
Einfamilienhaus in Schwerin Nachverdichtung mit Holz, Stroh und Lehm
Weleda Cradle Campus in Schwäbisch Gmünd Holzbauweise mit Sockel aus Stampflehm
Holz-Lehmbau Campus in Berlin: Baustelle und Forschungsprojekt Ausstellung im Mai 2026 von Bauhaus Erde, sauerbruch hutton und B&O Bau- und Gebäudetechnik
Dar El Farina in Al Haouz Traditionelle Wasserinfrastruktur neu interpretiert
Bridge House in Karjat Bewohnte Brücke in experimenteller Bauweise
Wohnhaus in der Rue des Quatre Cheminées in Boulogne-Billancourt Selbsttragende Fassade aus vorgefertigtem Stampflehm
Maison des Solidarités et de la Citoyenneté in Langon Sozialzentrum in Holz, Stroh und Lehm
Wishing-Well-Strandhaus auf Jersey Umbau und Erweiterung eines Bungalows
Weleda Cradle Campus in Schwäbisch Gmünd Ressourcensparende Gebäude
Erweiterung der Unternehmenszentrale Windkraft Simonsfeld AG in Ernstbrunn Holzbau mit Gebäudekern in Lehm
Parc des Loges Kinder- und Sportzentrum in Evry-Courcouronnes Gestampft und begrünt
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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