Kartieren, was der Westen verdrängt hat: Das Studio Westplatte
Strukturellen Wandel gestalten: Die Preisträger*innen der Campus Masters 2025
Entwerfen in Bewegung: Die Transformershow
Wenn Architektur schwitzt: Das Entwurfsstudio Civic Servants II
„Meine Rolle sehe ich als „Dolmetscherin“ zwischen Disziplinen: Ich übersetze technische und wissenschaftliche Daten in eine Sprache, die Gestalter*innen, Nutzer*innen oder Entscheider*innen verstehen – und umgekehrt.“
Tempel, Teestuben und Typen: Anna Weber über Räume der Migration
Knapp vorm Hitzetod: Der deutsche Beitrag "Stresstest" auf der Architekturbiennale 2025
Open Plan Open Decision: Eine Planungsmethode für breit akzeptierte Gebäude
Lehmbau mit Holzkrone und Reetmantel: „HORST Anthill Pavilion“
Neue Perspektiven im Braunkohlerevier: Die Temporäre Universität Hambach
Zirkularität in Lehre und Praxis: Prof. Linda Hildebrand über kreislauffähiges Bauen
Baukulturelles Erbe erhalten: Forschungsprojekt in postsowjetischen Staaten
„Frauen am Reiff“: Ausstellung zu weiblichen Perspektiven in der universitären Forschung
„Zukunft Bau Pop-Up Campus“: Bestand haben wollen
Baustelle der Zukunft: Center Construction Robotics präsentiert Forschungshighlights
Architekturwettbewerb „TRANSFORMATION“ 2022 entschieden: Umschalten in der Siemensstadt
Florian Fischer-Almannai übernimmt den Lehrstuhl für „Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens“
Nichts mehr verpassen! Jede Woche neue Inspirationen aus der Architektur:
Die wichtigsten CAMPUS-Artikel der Woche, Themenpakete, Wettbewerbe und Jobs – der blaue Akzent in deinem Postfach. Ab und zu gibt es auch etwas zu gewinnen.
Teilen
Artikel Teilen:
Mein Abstimm-Account
Quellenangabe für diesen Artikel:
BaunetzCampus Wettbewerb
Campus Masters Teilnahme
Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
Vielen Dank für die Teilnahme!
Wir drücken die Daumen, dass Dein Projekt in die Auswahl kommt. Sobald der Wettbewerb beginnt wirst du von uns per E-Mail benachrichtigt.
Campus Masters Registrierung
Für die Abstimmung bei Campus Masters ist eine kurze Registrierung notwendig. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit dem Abstimmungscode für die aktuelle Jurierungsphase, den Du zusammen mit der registrierten E-Mail-Adresse für das Login benutzt. Zur Durchführung dieses Service werden Deine Daten gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben! Näheres erläutern die Hinweise zum Datenschutz.
Vielen Dank für die Registrierung!
Bekommst Du schon den Campus Newsletter?Wenn nicht, hier abonnieren!