Terminal 3 am Frankfurter Flughafen Personenströme organisieren
Baunetz Wissen
Busstation am Zürcher Sihlquai Temporär, funktional, klimagerecht
Talstation Schafbergbahn in St. Wolfgang Gefaltete Dach- und Fassadenkonstruktion
Straßenbahnhaltestelle in Prag 3D-gedruckte Tragstruktur
Kempegowda International Airport Bengaluru – Terminal 2 Flughafen als Garten
Busbahnhof in Santiago de Compostela Vollverglasung neben altgoldenem Streckmetall
Stadtbahn in Karlsruhe Lichtkunst für den Untergrund
Bahnhof und Rathaus in Delft Delfter Fliesen neu interpretiert
Sanierung der Haltestelle Landungsbrücken in Hamburg Das Tor zum Hafen in neuem Glanz
Gleishalle im neuen Hauptbahnhof Stuttgart Was lange währt
Bahnhofsumbau in Ostende In farbiges Licht getaucht
Sanierung Busbahnhof in Brünn Wiederbelebter Verkehrsknotenpunkt
Schnellbahnhof in Kenitra Dreiecksförmige Isolierverglasungen zwischen UHPC-Beton
U- und S-Bahnhof Elbbrücken in Hamburg Korbbogenkonstruktion mit ausfachenden Verbundsicherheitsgläsern
Trambahnhaltestelle Kehl Steinzeitlicher Balanceakt
Busbahnhof in Tilburg Energetische Selbstversorgung
Flughafen Guelmim Perforierte Metallblenden in Wüstenfarben
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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