Grenzenlos zukunftsweisend: Campus Masters September/Oktober entschieden
Hochzeit von Pilz und Ton: Forschung zu Tonkompositionen auf Mycel-Basis
Gemeinsam bauen für die Einsamkeit: A Monument to Loneliness
Sprung über die Förde: Strategische Umnutzung des Kieler Kohlekraftwerks
Uhingen weiterspinnen: Grazer Entwürfe für die IBA'27 StadtRegion Stuttgart
Vom Abriss bedroht: Ausstellung zur „Grazer Schule“
Postfossile Perspektiven: Studentische Arbeiten auf der sbe22 Berlin Conference
#StudioReport: Graz, Mendrisio und Karlsruhe
Reise durch den Alltag: Studierende dokumentieren ihre Erfahrungen während der Pandemie
No Boundaries within the planetary Boundaries: Die „sbe22 berlin“ Student Conference
Eine Veranstaltung mit Ausrufezeichen: Symposium „Territorial Turn!“ in Graz
Aufruf zu einer territorialen Wende: Aglaée Degros lehrt in Graz und Harvard
Die Grenzen des Planeten: „sbe 22 berlin“ Student Conference
Zwischen Verfall und Transformation
Potenziale und Interventionen in den geretteten Tagebaudörfern
Von Fabio Bucolo
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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