Wohnhaus Triemlistrasse Umbau und Erweiterung eines Zürcher Mehrfamilienhauses
Baunetz Wissen
Taisugar Circular Village in Tainan Ein Modellquartier der Kreislaufarchitektur in Taiwan
Wohnquartier Gretelriede in Hannover Mauerwerk aus vorkonfektionierten KS-Planelementen
Wohnhaus Cuadro Nakano North in Tokio Ein Betonhaus für die Lücke
Wohnhaus in der Rue des Quatre Cheminées in Boulogne-Billancourt Selbsttragende Fassade aus vorgefertigtem Stampflehm
Wohnprojekt Eleven Decks in Hamburg Innerstädtisches Wohnen mit Lärm- und Wetterschutz
Geschosswohnungsbau Lion-Feuchtwanger-Straße in Berlin Gemeinsamer Freiraum auf zwei Ebenen
Aufstockung eines Wohnhauses in Zürich Holzkonstruktion mit Fassade aus recyceltem Stahl
Wohnsiedlung am Triller in Saarbrücken Vorkonfektionierte Wandbausätze aus Kalksandstein-Planelementen
Wohnquartier wagnisWEST in München-Freiham Genossenschaftliches Wohnmodell für soziale Vielfalt und aktive Teilhabe
Mühle Grüsch im Prättigau, Kanton Graubünden Neuer Turm aus altem Silo
Notunterkunft für Frauen in Paris Betonsteinmauerwerk und reliefierte Klinkerfassade
Beschäftigungshilfe De Flo in Köln Soziale Teilhabe hinter monolithischem Mauerwerk
Franklin Village in Mannheim Kosten senken, Individualität erhöhen
Mit reduzierten Baustandards Kosten senken Sieben Maßnahmen für einen günstigen Wohnungsbau
Mühle Grüsch im Kanton Graubünden Wohnen im Industrieensemble
Mehrfamilienhaus Miller Apartment in Maastricht Expressionistisches Sichtmauerwerk und Farbenmut im Inneren
Wohnquartier Hartmannstift in Bremen Vorgefertigte Kalksandstein-Mauertafeln als Rückgrat des Ensembles
Wohnhaus LysP8 in Basel Fassade mit wiederverwendeten Klappläden und Dachziegeln
Umbau und Aufstockung: Palais Oppenheim in Köln Lamellenfassade statt Mansarddach
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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