Alles ist Umbau: BmB-Archiv bietet Wissen über historische Baukonstruktionen
Ein Blick auf den „Wert der Dinge“: Die baunetz CAMPUS Sommerschule in Wuppertal
Wuppertals neue Motoren: Baunetzwoche #650
Aufgaben im Bestand: Ein paar Fragen an Marc Günnewig
Vom Wert gebrauchter Bauteile: Das Kollektiv Baukreisel
Demonstrativ lehren und forschen: Das Living Lab NRW
Aufbau eines Wertekanons der Transformation: Die baunetz CAMPUS Sommerschule „Wert der Dinge“
Kreislaufpotenziale bewertet: Der Urban Mining Index
Hochschulwettbewerb „Solar Decathlon Europe“: Ab auf die nachhaltige Baustelle
Das Zentrum ist tot, lang lebe das Zentrum!
Transformation eines Einkaufszentrums in Wuppertal Barmen
Von Jan Birkenbeul
Umnutzung einer katholischen Kirche
Umnutzung der City-Church in Leverkusen-Wiesdorf
Von Majd Aldin Mahzia
Räume für Yoko Ono
Ein Entwurf nach den architektonischen Instruktionen von Yoko Ono
Von Elisabeth Schmitz
Die gestapelte Kolonie
Erweiterung der Künstlerkolonie auf der Mathildenhöhe in Darmstadt
Von Carlos Camp
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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