Drei Bühnen für Riom: Neue Spielorte für das Surses-Tal
Dorfmitte aus Bambus: Das Mamanwa Community Center
Berge aus Gold: Einblicke in die Architektur des Schweizer Bankwesens
Wasser statt Wüste: Die Sommerschule Blue Paths
Kunst, Berge und Genossenschaften: Wie Studio Palermo Persönliches mit Profession verbindet
Learning from Grabs: Der regional verankerte Ansatz von Allen + Crippa
OutoftheNetz: Grüße aus dem Urlaub
Höchstes 3D-gedrucktes Bauwerk weltweit: Der Weisse Turm
60er neu ausgebaut Wohnungsumbau von Mimeus Architettura im Trentino
Baunetz Meldungen
Olympisches Dorf 2030 PPX Architectes planen in Saint-Jean-de-Sixt
Schichten eines Bauernhauses Umbau von Marazzi Reinhardt bei Winterthur
Atelier mit Ausblick Esteras Perrote im argentinischen Punilla-Tal
Rolex und Fine Dining auf 3.000 Metern Umbau auf dem Titlis von Herzog & de Meuron
Optimistische Wiederbelebung Ferienheim in Tschechien von No Architects
Ein Schiff in den Alpen Schule in Buchs von Carlos Martinez Architekten
Ferien im Paarhof Sanierung in Südtirol von raumdrei architekten
Kärntner Hühner-Loft Stallgebäude von Hohengasser Wirnsberger Architekten
Für Winterspaß und Sommervergnügen Ferienhaus von ES-arch in den italienischen Alpen
Fetzige Feuerwehr Vetzan Lukas Wielander, Martin Trebo und Martin Egger in Südtirol
Kössener Kreuzelstich Schule mit Kindergarten in Tirol von Pedevilla und gbd
Nichts mehr verpassen! Jede Woche neue Inspirationen aus der Architektur:
Die wichtigsten CAMPUS-Artikel der Woche, Themenpakete, Wettbewerbe und Jobs – der blaue Akzent in deinem Postfach. Ab und zu gibt es auch etwas zu gewinnen.
Teilen
Artikel Teilen:
Mein Abstimm-Account
Quellenangabe für diesen Artikel:
BaunetzCampus Wettbewerb
Campus Masters Teilnahme
Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
Vielen Dank für die Teilnahme!
Wir drücken die Daumen, dass Dein Projekt in die Auswahl kommt. Sobald der Wettbewerb beginnt wirst du von uns per E-Mail benachrichtigt.
Campus Masters Registrierung
Für die Abstimmung bei Campus Masters ist eine kurze Registrierung notwendig. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit dem Abstimmungscode für die aktuelle Jurierungsphase, den Du zusammen mit der registrierten E-Mail-Adresse für das Login benutzt. Zur Durchführung dieses Service werden Deine Daten gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben! Näheres erläutern die Hinweise zum Datenschutz.
Vielen Dank für die Registrierung!
Bekommst Du schon den Campus Newsletter?Wenn nicht, hier abonnieren!