Schallschutz: Anforderungen an Fassaden

18.03.2024

Damit ruhiges Wohnen möglich ist, müssen Fassaden einige Anforderungen erfüllen.
Bild: Maximilian Ludwig, Berlin

Ob zum Schlafen, konzentrierten Arbeiten oder Lernen – die Gebäudehülle sollte uns von Lärm abschirmen. Welche Anforderungen eine Fassade hinsichtlich des Schallschutzes erfüllen muss, lässt sich anhand von Berechnungen und Messungen des Außenlärms sowie des Geräuschpegels im Innenraum eines Gebäudes beurteilen.

Mindestschallschutz und schutzbedürftige Räume

In der DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen sind Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen und an den zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen festgelegt. Das Ziel ist, Gesundheitsschutz, Vertraulichkeit bei normaler Sprachweise und Schutz vor unzumutbaren Belästigungen sicherzustellen. Diesen Schutzzeilen liegt ein Grundgeräuschpegel von LAF,eq = 25 dB zugrunde. Geschützt werden soll zum einen vor Geräuschen aus fremden Wohnungen und aus haustechnischen Anlagen und Installationen, zum anderen vor Lärm von außen. Von der Norm ausgeklammert ist der Schutz vor Fluglärm und vor tieffrequentem Schall (< 100 Hz). 

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