Allgemeine baurechtliche Gesichtspunkte

01.06.2018

Zur Gewährleistung ausreichender Sicherheit müssen Bauwerke entsprechend dimensioniert werden. Die dazu erforderlichen Überlegungen erfordern gerade bei Glas die Berücksichtigung spezieller Sicherheitsaspekte. Nach deutschem Baurecht muss die Sicherheit von Bauwerken in nachvollziehbarer Art und Weise dokumentiert werden.

Um Innovationen zu ermöglichen, sind verschiedene Instrumente in der Genehmigungspraxis entwickelt worden, die auch bei unkonventionellen und durch vorhandene Regelwerke nicht erfassbare Konstruktionen ein bauaufsichtlich befriedigendes Verfahren ermöglichen. Danach gilt es zunächst, das geplante Bauwerk sowie Tragelemente und Materialien hinsichtlich der Existenz entsprechender Regelwerke und der Übereinstimmung mit darin enthaltenen Vorgaben zu beurteilen. Je nach Situation kann dann ein „übliches” Genehmigungsverfahren, gekennzeichnet durch die abschließende Behandlung durch eine Bauaufsichtsbehörde, ggf. unter Einschaltung eines Prüfingenieurs für Baustatik durchgeführt werden.

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