Energetisch planen bei einer Neueindeckung Planung der Dämmhöhe

09.09.2026

Prinzipskizze mit seitwärts angeordneten Bohlen als Höhenausgleich und zusätzliche Höhe für eine dickere Wärmedämmung
Bild: Stefan Ibold, Bad Oeynhausen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt vor, dass bei Arbeiten, die größere Flächen als zehn Prozent einer Gesamtfläche eines Bauteils ausmachen, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Werden zum Beispiel die Dachflächen eines Gebäudes modernisiert bzw. die Deckung erneuert, so muss nach der Verordnung eine neue oder zusätzliche Wärmedämmung eingebaut werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezieht sich nur auf die von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Bereiche, fordert jedoch bei umfangreichen Sanierungen die Nutzung erneuerbarer Energien und die Berücksichtigung von Klimaneutralitätszielen. Die Stärke der Wärmedämmung resultiert aus den damit erreichten U-Werten. Das bedeutet, das Gesetz gibt keine Stärke vor, sondern definiert, dass bei geneigten Dächern U-Werte von ≤ 0,24 W/m²K einzuhalten sind. So ergibt sich zum Beispiel für eine Wärmedämmung mit einer Wärmeleitgruppe (WLG) von 035 (λ  = 0,035 W/mK) und bei einem Sparrenanteil von ca. zehn Prozent eine notwendige Dämmungsdicke von 180 mm. Vor der Dämmmaßnahme sollte der Sparrenquerschnitt statisch und hinsichtlich der Dämmdicke beurteilt werden, damit vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine außenseitige Aufdopplung der Sparren, abhängig vom geplanten Dämmverfahren, rechtzeitig erfolgen können. Bei denkmalgeschützter oder besonders erhaltenswerter historischer Bausubstanz kann von den vorgegebenen U-Werten abgewichen werden. Die Anforderungen werden hier individuell geprüft, je nach Bau. 

Je nach Konstruktion, Nutzung und Bauwerk kann eine Dämmung zwischen, unter oder auf den Sparren erfolgen sowie in Kombination mehrerer Dämmweisen. Dazu lesen Sie mehr im Beitrag „Sanierung von Steildächern“. In diesem Beitrag geht es um die energetische Sanierung bei ohnehin geplanter Neueindeckung. Diese wird sinnvollerweise mit einer Aufsparrendämmung oder – platzsparender – mit einer Kombination aus Zwischen- und Aufsparrendämmung ausgeführt. So lassen sich Sparren außenseitig überdämmen und Wärmebrücken vermeiden.

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