Haus fast ohne Heizung Wohnungsbau in Ingolstadt von nbundm*
08.09.2026
Bild: Sebastian Schels
[[vollformatbild:1]]Mit dem Gebäudetyp-e will die Bayerische Architektenkammer das Bauen vereinfachen und billiger machen. Wer baut, so der Plan, kann die rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Schutzziele der Bayerischen Bauordnung reduzieren. Brandschutz, Standsicherheit sowie Umwelt- und Ressourcenschutz gehören dazu. Auf alle anderen Normen und Komfortstandards kann im Einzelfall – und in Absprache mit den Behörden – verzichtet werden.
Erste Ideen gab es schon 2020, drei Jahre später rückte die Vision auf politischer und rechtlicher Ebene näher an die Realität heran: Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung wurde adaptiert und erlaubt seitdem das Abweichen von gesetzlichen Anforderungen, vor allem beim Bauen im Bestand, bei der Erprobung neuer Bau- und Wohnformen sowie bei Pionierprojekten mit erneuerbaren Energien. Zudem gab das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr den Startschuss für 19 Pilotprojekte, die in fast allen Regierungsbezirken Bayerns realisiert werden sollen.