Liknon in Vourliotes, Griechenland Eingebettet in die Terrassenlandschaft
Baunetz Wissen
Museum in Litauen Eine Dorflandschaft als Gedenkort
Kaomai Museum und Teehaus in Chiang Mai Mauerwerk als Träger der Erinnerung
Calder Gardens in Philadelphia Vom Highway auf die Blumenwiese
Gleispool in Basel-Münchenstein Schwimmen wo einst Züge rollten
Besucherzentrum an der Vintgar-Klamm bei Bled Holzständerbau mit Zwischendämmung
Mausoleum Thomas Sankara in Ouagadougou Ziegelkonstruktion aus Lehm- und Lateritsteinen
Gansevoort Peninsula Park Pavilion in New York Infrastruktur für Manhattans ersten Stadtstrand
Pavillon Jardins in Paris Markantes Holzskelett und viel Glas
Wohnen in der Vorburg von Haus Stapel in Havixbeck Vom Stall zum historischen Wohnen
Neue Prager Hütte im Nationalpark Hohe Tauern Anpassungen für nachhaltigen Wasserverbrauch
Medník House in Jílové u Prahy Erweiterung mit Atelier, Sauna und Ausblick ins Grüne
Umnutzung der Kellogg’s Silos in Bremen Vom Industriegebäude zum Hotel
Studio Haus in Uvita Architektur im Einklang mit der Natur
Gästehaus in Hafling Minimalistisches Interieur mit Böden aus Holz und Naturstein
Schloss Rapperswil in der Schweiz Erschließungselemente aus Beton
Europäisches Patentamt Wien - Vienna Green Hub Verwaltungsbau aus den 1970er-Jahren in neuem Gewand
Wastewater treatment in Aproz Von der Kläranlage zum Spielplatz
Hausboot in Kopenhagen Schwimmendes Zuhause mit Holz- und Betonböden
SAP Garden in München Stadion im Olympiapark von 3XN
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Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
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