Bauland über dem Fluss: Bachelorarbeiten planen Wohnraum auf einer Heidelberger Brücke
Temporär und subversiv: Die illegale Raumpraxis der Berliner Rave Kultur
Adaptive Wohn- und Kulturräume: Campus Masters September/Oktober gestartet
Das A und O: Entwürfe für Augenoptik und Hörakustik
Strohgesteppt: Vom Reststoff zum Bauelement
Einmal bananenförmig durch Europa: Das Studio Blue Banana
SOS_Urban Heat: Temporäre Hitzeminderung im öffentlichen Raum
Strukturwandel gestalten: Campus Masters Juli/August entschieden
Dreams, ideas & prototypes: Ein Höhepunkt der World Design Capital 2026
OutoftheNetz: Architektur im digitalen Archiv
Strukturwandel gestalten: Campus Masters Juli/August gestartet
Eine kreative Enklave in der Hansestadt: Der 20. DIA-Award in Wismar
Udo zieht ein: Wie optimist office mit positiven Geschichten gegen Privatisierung kämpft
Sorgende Räume: Campus Masters Mai/Juni entschieden
Berge aus Gold: Einblicke in die Architektur des Schweizer Bankwesens
Brunnen, Forschungsstationen und schwimmende Energiespeicher: der BDB Student*innen Förderpreis
Das Unfertige als gesellschaftliche Chance: Die Diplomarbeit „White Elephants“
Pop-Up im Bürobestand: vonwegenleer testet temporäres Wohnen
Sorgende Räume: Campus Masters Mai/Juni gestartet
Zwischen Fürsorge und Stadt: Architecture for Health Student Award 2026 entschieden
Nichts mehr verpassen! Jede Woche neue Inspirationen aus der Architektur:
Die wichtigsten CAMPUS-Artikel der Woche, Themenpakete, Wettbewerbe und Jobs – der blaue Akzent in deinem Postfach. Ab und zu gibt es auch etwas zu gewinnen.
Teilen
Artikel Teilen:
Mein Abstimm-Account
Quellenangabe für diesen Artikel:
BaunetzCampus Wettbewerb
Campus Masters Teilnahme
Digitale Bildnisse sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung für diese Bildrechte, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bildnisse stammen: Von fremden Webseiten, aus Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche
Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schutz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.
Vielen Dank für die Teilnahme!
Wir drücken die Daumen, dass Dein Projekt in die Auswahl kommt. Sobald der Wettbewerb beginnt wirst du von uns per E-Mail benachrichtigt.
Campus Masters Registrierung
Für die Abstimmung bei Campus Masters ist eine kurze Registrierung notwendig. Du erhältst anschließend eine E-Mail mit dem Abstimmungscode für die aktuelle Jurierungsphase, den Du zusammen mit der registrierten E-Mail-Adresse für das Login benutzt. Zur Durchführung dieses Service werden Deine Daten gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben! Näheres erläutern die Hinweise zum Datenschutz.
Vielen Dank für die Registrierung!
Bekommst Du schon den Campus Newsletter?Wenn nicht, hier abonnieren!