Sommerlicher Wärmeschutz Nachweisführung nach Gebäudeenergiegesetz
22.03.2023
Viele Menschen lieben Sonnentage, doch so schön immer längere und wärmere Sommer auch sein mögen, so belastend können sie in Innenräumen werden. Schon die Energieeinsparverordnung (EnEV) forderte deshalb einen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Diese Nachweisführung wird auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert.
Im § 14 Sommerlicher Wärmeschutz des GEG heißt es dazu: