Sommerlicher Wärmeschutz Nachweisführung nach Gebäudeenergiegesetz

22.03.2023

Angenehme Innentemperaturen auch an sonnigen Tagen zu erhalten, darum geht es bei den GEG-Bestimmungen zum sommerlichen Wärmeschutz.
Bild: Urte Schmidt, Berlin

Viele Menschen lieben Sonnentage, doch so schön immer längere und wärmere Sommer auch sein mögen, so belastend können sie in Innenräumen werden. Schon die Energieeinsparverordnung (EnEV) forderte deshalb einen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Diese Nachweisführung wird auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert.

Im § 14 Sommerlicher Wärmeschutz des GEG heißt es dazu:

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