Bauwerksabdichtungen: neue Normen DIN 18531 bis 18535
24.08.2016
Die zehnteilige Norm DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
wurde – was längst überfällig war – inhaltlich dem Stand der
Technik angepasst und im Juli 2017 durch die neuen Normen DIN 18531
bis 18535 ersetzt. Bis dahin stellte sie seit ihrer Einführung im
Jahr 1983 das für Bauwerksabdichtungen maßgebliche Regelwerk in
Deutschland dar, obgleich sich die Abdichtungstechnologie in der
Zwischenzeit grundlegend geändert hatte.
Neben der Normabdichtung haben sich beispielsweise seit langem
sogenannte Verbundabdichtungen in der Praxis bewährt, die jedoch
nie in die DIN 18195 integriert wurden. Ihre fachgerechte Planung
und Ausführung regelte bisher das vom Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes (ZDB) herausgegebene Merkblatt „Verbundabdichtungen“.
Nun wurde die Verbundabdichtung
in das neue Regelwerk (DIN 18534-3 Abdichtung
mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit
Fliesen
und Platten (AIV-F)) aufgenommen und hat somit den Status einer
Normabdichtung erhalten.
- DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
- DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
- DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
- DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Wie auch bisher gelten die neuen Regelungen für Neubauten und nicht für nachträgliche Bauwerksabdichtungen an Altbauten oder Denkmälern. Bei Sanierungen sind sie nur dann anzuwenden, wenn dabei Verfahren eingesetzt werden können, die in den neuen Abdichtungsnormen beschrieben sind.