Barrierefreie Bäder

10.03.2024

Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.
Bild: Erlau, Aalen

Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten. Ein Duschsitz sollte eine Rückenlehne aufweisen und mit hochklappbaren Armlehnen ausgestattet sein. Das nachträgliche Aufstellen einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne sollte möglich sein. Besser, zumindest in größeren Wohnungen, ist die gleichzeitige Aufstellung von Badewannen. Der befahrbare Duschplatz ist für die tägliche Körperpflege erforderlich, ein Wannenbad ist wünschenswert.

In Wohnungen für Rollstuhlfahrer*innen (DIN 18040-2) ist für mehr als drei Personen ein zusätzlicher Sanitärraum mit WC und Waschbecken erforderlich. Querschnittslähmungen beispielsweise können zu erheblich verlängerten Verweilzeiten auf dem WC und zu längerer Dauer der täglichen Körperpflege führen. Daher sollte auch bei vorhandenen Fenstern eine mechanische Lüftung vorhanden sein.

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